Feuer! - Nicht mit brandsicheren Kunstpflanzen!
Sicherheit ist ein großes Thema heutzutage und wird zunehmend immer wichtiger. Ein großer Bereich dieses Themas ist der Schutz vor Flammen und Feuer. Nicht nur im privaten, sondern vor Allem auch in öffentlichen Gebäuden spielt die Sicherheit gegen Feuer eine enorme Rolle, weil hier besonders viele Menschen betroffen sind. Damit eine gewisse Grundsicherheit gewährt werden kann, ist es in den meisten öffentlichen Gebäuden Pflicht, sich an gewisse Brandschutz-Richtlinien zu halten. Diese Normen gelten natürlich nicht zuletzt auch für Kunstpflanzen, die an öffentlich zugänglichen Standorten aufgestellt werden sollen.
Was besagen diese Brandschutznormen überhaupt?
Gemäß der deutschen Baunorm DIN 4102 (= zugeordnete Norm, die den Brennbarkeitsgrad von Baustoffen und die Feuerwiderstandsfähigkeit definiert) kann man zwei verschiedene Kategorien unterscheiden: brennbare (Baustoffklasse B) und nichtbrennbare Baustoffe (Baustoffklasse A). Nichtbrennbare Materialien wollen wir außen vorlassen, weil diese unsere Kunstpflanzen nicht betreffen. Die Kategorie von brennbaren Baustoffen ist jedoch wiederum in drei verschiedene Klassen unterteilt:
Was habe ich als Aufsteller von künstlichen Pflanzen in öffentlichen Gebäuden zu beachten?
Unsere künstlichen Pflanzen fallen generell in die Klasse B3, weil natürlich sowohl Textilmaterialien, als auch Holz und Kunststoff darin verarbeitet sein können. Ohne Behandlung mit einem Feuerschutzmittel würden diese im Falle eines Brandes lichterloh brennen. Doch keine Sorge, man kann natürlich etwas tun, um die Pflanzen feuerfest zu machen.
Wie mache ich künstliche Pflanzen schwerentflammbar?
Je nach dem Material aus welchem die Kunstpflanze hergestellt wurde, gibt es verschiedene Brandschutzmittel, die aufgetragen werden können. Bei Pflanzen aus Textilfasern verwendet man normalerweise ein Brandschutzspray, das durch die feine Zerstäubung auch bis in die kleinsten Textilzwischenräume einziehen kann. Im Gegensatz dazu verwendet man bei Kunststoffteilen einer Kunstpflanze eine Art Paste, die sich um den komplette Kunststoff wie eine Art Schutzcreme legen kann. Echtholzbestandteile von künstlichen Pflanzen sind hingegen eine kleine Herausforderung. Hier muss das Mischverhältnis des Brandschutzmittels genau stimmen. Ist es zu flüssig, kann es sein, dass es ganz einfach nicht hält und ist es zu fest, besteht die Möglichkeit, dass es gar nicht einzieht. Hier holt man sich am Besten professionelle Hilfe zur Seite, damit bei der Brandschutzbehandlung auch nichts schief geht.
Zur Brandschutzbehandlung müssen die Kunstpflanzen gleichmäßig mit dem Mittel befeuchtet und zum Trocknen ausgelegt werden.
Gut zu wissen ist auf jeden Fall auch, dass die Wirkung der Imprägnierung mit der Zeit durch Nässe, aber auch nur durch Luftfeuchtigkeit nachlassen kann und man diese gegebenenfalls auffrischen muss. Außerdem sei noch gesagt, dass die vermeintlich brandsicheren Pflanzen natürlich nicht unentflammbar sind. Das Brandschutzmittel sorgt schlichtweg dafür, dass die Zeit bis zum Brennen hinausgezögert wird. Der Unterschied zwischen leichtentflammbaren Materialien und schwerentflammbaren Materialien liegt also in der Zeit, bis sie anfangen zu brennen und in welchem Ausmaß.
Aufstellen von künstlichen Pflanzen in öffentlichen Bereichen
Nun haben wir schon einiges zu Brandschutzbestimmungen und den Schutzmaßnahmen, die man vornehmen kann, gehört, doch wie sieht’s denn nun aus, wenn ich Kunstpflanzen in einem öffentlich zugänglichen Ort aufstellen möchte? Generell ist es so, dass in öffentlichen Gebäuden (Schulen, Einkaufszentren, Kirchen, Bürogebäuden, etc.), bei Veranstaltungen (Theater, Hochzeiten, Firmenveranstaltungen, Messen, usw.) und im gewerblichen Bereich die Einhaltung gewisser Brandschutznormen gefordert ist. Die gängigste Norm ist in Deutschland hierbei die oben dargestellte DIN 4102 B1. Das heißt also, dass ihr alle künstlichen Pflanzen, die ihr am jeweiligen Standort anbringen wollt, zuerst mit einem Brandschutzmittel behandeln müsst, sofern sie das nicht bereits sind. Danach sind sie bei richtiger Anwendung schwerentflammbar und sollten den vorausgesetzten Richtlinien entsprechen. Ist man sich nicht sicher, welche Brandschutznormen im gewünschten Bereich vorherrschen kann man natürlich auch jederzeit bei der zuständigen Baubehörde nachfragen. Und solltet ihr euch unsicher zwecks der Brandschutzbehandlung von Kunstpflanzen sein, könnt ihr gerne in Kontakt mit uns treten und wir finden gemeinsam eine Lösung.
Hier könnt ihr den Unterschied zwischen einem brandschutzbehandelten Kunsttannenbaum und einer „naturbelassenen“ künstlichen Tanne sehen: